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Ferienvermietung auf Mallorca- Was ist legal und wer darf vermieten, Details zur Gesetzesänderung

Die Ferienvermietung auf Mallorca ist geregelt im Tourismusgesetz. Danach ist die touristische Vermarktung von freistehenden Häusern, Fincas und Dorfhäusern grundsätzlich gestattet, wenn man dafür eine Lizenz hat und die Einnahmen versteuert. Die Ferienvermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und Apartmentanlagen war grundsätzlich nicht gestattet, und zwar ausdrücklich nach dem Tourismusgesetz und teilweise auch aufgrund von Regelungen in den Satzungen der Apartmentanlagen. Einzige Ausnahme bildeten hierbei bisher Mehrfamilienhäuser, die im vollen Umfang touristisch vermietet wurden. Tatsächlich werden und wurden jedoch auch in normalen Mehrfamilienhäusern tausende von Wohnungen illegal für Ferienzwecke vermietet.

Die jetzige Linksregierung hatte in ihrem Wahlprogramm zugesagt, die Ferienvermietung von privaten Wohnungen zu regulieren. Dabei stieß sie auf widerstreitende Interessen: Da war zunächst die einflussreiche Hotellobby, die wollte, dass die private Wohnungsvermietung zu Ferienzwecken generell untersagt bliebe und Verstöße energisch verfolgt würden. Klar: Ein Privater, der keine Einkommensteuer zahlt und auch die Tourismusabgabe nicht einzieht, kann bedeutend günstiger anbieten, als ein Hotelier. Dann waren es die Bürger, die monierten, dass aufgrund der Ferienvermietung günstiger Wohnraum dem Markt entzogen werde. Und dann waren da die privaten Eigentümer, die sich die Zusatzeinnahmen nicht nehmen lassen wollten. Schließlich intervenierte auch die Zentralregierung, die die Rechtsansicht vertritt, die Balearen hätten für diese Fragen keine Regelungskompetenz.

Nun ist am 1. August 2017 das geänderte balearische Tourismusgesetz in Kraft getreten, das aber diese Frage der Zulässigkeit der privaten Vermietung von Wohnungen zu Ferienzwecken nicht wirklich regelt. In diesem wurde r ein einjähriges Moratorium vereinbart, während dessen keine Lizenzen für die Ferienvermietung erteilt werden dürfen. In dieser Zeit sollen die Gemeinden der Balearen entscheiden, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet die Freigabe wollen oder nicht. Die Gemeinde Palma hat sich schon dagegen entschieden.

Verbietet das Regelwerk nun Ferienapartments oder nicht?

Laut dem neuen Tourismusgesetz können Apartments zwar erstmals zur Ferienvermietung zugelassen werden – unter Auflagen und in bestimmten Gebieten. Aber das ist noch Zukunftsmusik. Denn zunächst ist ein bis zu einjähriges Moratorium in Kraft getreten. Sprich: Das balearische Tourismusministerium nimmt erst einmal keine neuen Anträge an. Und da bislang die touristische Vermarktung von Apartments nicht erlaubt war, kann es auf den Balearen auch noch keine mit offizieller Lizenz geben. Dass Apartments auf den Inseln trotzdem in großer Zahl an Urlauber vermietet wurden, lag an einer Mischung aus unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Kontrollen und dem Boom der Vermittlungsportale.

Die wichtigsten Änderungen durch das neue Ferienvermietungsgesetz auf Mallorca:

  • Vermieter benötigen eine Registrierungsnummer, um ihr Ferienobjekt auf Unterkunftsportalen wie Airbnb platzieren zu können. Portale wurden bereits mit einer Frist von 14 Tagen aufgefordert, für eine Anzeige der Registrierungsnummer zu sorgen. Das erleichtert den Kontrolleuren die Fahndung nach illegal eingestellten Domizilen.
  • Strafzahlungen wurden erhöht. Vermietern ohne vorgeschriebene Haftungserklärung beim Tourismusministerium drohen Geldbußen zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Unterkunftsportalen werden 40.000 bis 400.000 Euro Geldbußen angedroht, wenn Feriendomizile ohne Registrierungsnummer veröffentlicht werden. Der Strafkatalog ist bereits in Kraft.
  • Jede Vermietung unter einem Monat gilt automatisch als touristisch und fällt somit nicht unter das spanische Gesetz zur Langzeitvermietung LAU.
  • Bei der Vermietung von Appartements in Wohnanlagen müssen alle Nachbarn der Vermietung an Urlauber zustimmen, bei Appartements in Mehrfamilienhäusern genügt eine einfache Mehrheit der Haushalte.
  • Maximal 3 Wohnungen dürfen pro Besitzer touristisch vermarktet werden.

Hieraus ergibt sich wohl, dass Wohnungen und Appartements auch weiterhin nur eingeschränkt an Feriengäste vermietet werden können. Beste Chancen dürften die Eigentümer im Inselinneren haben. Aber das neue Gesetzeswerk geht noch weiter. Auch frischgebackene Bauherren von Ferienimmobilien auf Mallorca und sogar die Touristen bekommen ihr Fett weg.

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Eindämmung touristischer Bautätigkeit?

Wer auf dem Immobilienmarkt Mallorca nicht fündig wird und daher einen an die eigenen Bedürfnisse bestens angepassten Neubau plant, ist ebenfalls betroffen – so man denn eine spätere Vermietung an Feriengäste, z.B. zur Refinanzierung, im Hinterkopf hat. Im Gesetz ist nun verankert, dass eine touristische Nutzung erst nach 5 Jahren gestattet ist.

Grundsätzlich nicht betroffen von der neuen Gesetzeslage sind Eigentümer die bereits vor der Gesetzesänderung über eine touristische Vermietungslizenz verfügt haben, sowie Eigentümer die Ihre Immobilie zur Langzeit- oder Saisonvermietung anbieten.